Begeben Sie sich auf eine Zeitreise von 1853 bis heute.
Unser Kapitän gibt vor jeder Fahrt einen Einblick in die aufregende Geschichte unseres Traditionsschiffes.
Sie erleben das Arbeiten an Bord und dürfen, auf Wunsch, auch selbst Hand anlegen.
Mit den unten aufgeführten Fahrten wird es uns ermöglicht das Kulturdenkmal RIGMOR von Glückstadt weiterleben zu lassen.
Alle Einnahmen werden ausschließlich für den Erhalt des Schiffes verwendet.
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Datum |
Abfahrt |
Tour 2023 |
Preis Erw. / Kind |
Fr. 05.05. |
17:00 |
Vereinsfahrt |
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Sa. 06.05. |
11:00 |
Elbfahrt, Dauer ca. 3 Std. |
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So. 07.05. |
11:00 |
Elbfahrt je nach Tide und Wind, Dauer 3 Std. |
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Fr. 12.05. |
17:00 |
ausgebucht |
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Sa. 13.05. |
10:00 |
Charter ausgebucht |
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So. 14.05. |
11:00 |
ausgebucht |
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Fr. 19.05. |
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Flensburg Regatta Sonderborg -Flensburg |
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Sa. 20.05. |
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ausgebucht |
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Sa. 27.05. |
11:00 |
Charter ausgebucht |
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So. 28.05. |
11:00 |
ausgebucht |
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Fr. 02.06. |
17:00 |
ausgebucht |
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Sa. 03.06. |
10:00 |
Charter ausgebucht |
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14:00 |
ausgebucht |
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So. 04.06. |
14:00 |
ausgebucht |
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Di. 06.06. |
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Charter ausgebucht |
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Fr. 09.06. |
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Charter ausgebucht |
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Fr. 09.06. |
17:00 |
Fahrt in den Abend, Dauer 3 Std. |
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Sa. 10.06. |
11:00 |
Glückstadt - Brunsbüttel –Glückstadt, je nach Tide und Wind, Dauer ca. 7 Std. mit 1 Std. Aufenthalt in Brunsbüttel |
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So. 11.06. |
10:00 |
ausgebucht |
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14:00 |
Elbfahrt, je nach Tide und Wind, Dauer 3 Std. |
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Fr. 16.06. |
17:00 |
ausgebucht |
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Sa. 17.06. |
13:00 |
ausgebucht |
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17:00 |
Fahrt in den Abend, Dauer 3 Std. |
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So. 18.06. |
11:00 |
ausgebucht |
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Mi. 21.06. |
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Charter ausgebucht |
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Do. 22.06. |
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Charter ausgebucht |
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Fr. 23.06. |
13:00 |
Charter ausgebucht |
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17:00 |
ausgebucht |
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So. 25.06. |
11:00 |
ausgebucht |
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Fr. 30.06. |
17:00 |
Charter ausgebucht |
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Sa. 01.07. |
11:00 |
ausgebucht |
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Fr. 07.07. |
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Charter ausgebucht |
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So. 09.07. |
11:00 |
Charter ausgebucht |
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Fr. 14.07. |
17:00 |
ausgebucht |
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Sa. 15.07. |
11:00 |
ausgebucht |
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Fr. 21.07. |
17:00 |
ausgebucht |
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Sa. 22.07. |
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Charter ausgebucht |
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Do. 29.07. |
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Charter ausgebucht |
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Sommerferien vom 23.07.-27.08.2023 |
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Fr. 01.09. |
17:00 |
ausgebucht |
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Sa. 02.09. |
11:00 |
ausgebucht |
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So. 03.09. |
11:00 |
ausgebucht |
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Fr. 08.09. |
17:00 |
Charter ausgebucht |
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Sa. 09.09. |
11:00 |
Charter ausgebucht |
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So. 10.09. |
11:00 |
Tag des offenen Denkmals Besichtigung |
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Fr. 15.09. |
16:30 |
ausgebucht |
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Sa. 16.09. |
11:00 |
Charter ausgebucht |
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So. 17.09. |
11:00 |
ausgebucht |
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Mi. 20.09. |
10:00 |
Charter ausgebucht |
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Fr. 22.09. |
16:00 |
Charter ausgebucht |
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Sa. 23.09. |
11:00 |
ausgebucht |
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So. 24.09. |
11:00 |
Charter ausgebucht |
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Sa. 30.09. |
10:00 |
ausgebucht |
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So. 01.10. |
11:00 |
ausgebucht |
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So. 07.10. |
11:00 |
ausgebucht |
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So. 08.10. |
11:00 |
ausgebucht |
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*die Preise verstehen sich inklusive der für diese Fahrt vorgesehenen Getränke.
**Regatta max. 12 Gäste (Kinder erst. ab 10 Jahre) genauere Information bitte ab März bei unserer Geschäftsstelle abfragen!
Informationen und Buchungen unter Tel. 0 41 24 - 89 05 46 oder rigmor@rigmor.de
Nach Ihrer Buchung überweisen Sie bitte den Fahrpreis auf das
Konto DE51 2225 0020 0021 0502 02 bei der Sparkasse Westholstein.
Nach Eingang gehen die Bordkarten per Post an Sie ab. Restkarten im freien Verkauf vor Abfahrt an Bord. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reisen auf der RIGMOR
(1) Veranstalter ist der Förderverein RIGMOR von Glückstadt e.V.,
(2) Geschäftsstelle Am Hafen 27, 25348 Glückstadt Tel.04124-890546
(3) Alle Angebote von Reisen unterliegen dem Vorbehalt, dass sie vor Abschluss des Reisevertrages einseitig geändert oder auch abgesagt werden können. In diesem Fall erhält der Reisende gezahlte Fahrgelder zurück. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Gleiches gilt nach Vertragsschluss, wenn die Mindestzahl von acht Teilnehmern nicht erreicht und der Reisende spätestens zwei Tage vor dem vorgesehenen Abfahrttermin benachrichtigt wird.
(4) Der Vertrag über eine Reise gilt als geschlossen, wenn der Reiseteilnehmer den vollständigen
Reisepreis überwiesen hat und der Veranstalter die Reiseunterlagen versandt hat. Sollten die Unterlagen regelmäßig nicht spätestens drei Tage vor Reiseantritt vorliegen, wird der Reiseteilnehmer den Veranstalter davon unterrichten. Sämtliche Angaben über die Dauer von Reisen sind Schätzungen, die insbesondere aufgrund technischer, nautischer, meteorologischer Umstände, Anordnungen von Behörden erheblich abweichen können.
(5) Von der Beförderung kann der Veranstalter Personen ersatzlos ausschließen, die
a) Schuhe tragen, die eine Beschädigung des Holzdecks befürchten lassen, zum Beispiel Schuhe mit kleinflächigen Absätzen oder Spikes;
b) sich wie Betrunkene verhalten und dadurch nach Einschätzung des Schiffsführers sich oder andere gefährden könnten.
(5) Die Reisenden haben etwaige Mängel der Reise an Bord dem Schiffsführer, ansonsten dem Veranstalter unverzüglich anzuzeigen.
(6) Ansprüche auf Kündigung, Minderung oder Schadensersatz hat der Reisende spätestens binnen eines Monats nach der vorgesehenen Beendigung der Reise schriftlich beim Veranstalter geltend zu machen. Die Ansprüche verjähren binnen sechs Monaten ab Zugang einer schriftlichen Ablehnung der Ansprüche seitens des Veranstalters beim Reisenden.
(7) Der Reisende kann vor Reisebeginn jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Sofern der Reisende keine Ersatzperson für die Reise stellt, behält der Veranstalter 20 Prozent des Reisepreises, mindestens € 10,-, zur Abdeckung seines Verwaltungsaufwandes ein.
(8) Der Veranstalter oder der Reisende können jederzeit vom Vertrag zurücktreten, wenn die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. In einem solchen Fall ist der Reisepreis unter Ausschluß weiterer Ansprüche zurück zu gewähren. Fälle höherer Gewalt in diesem Sinne sind auch technische Defekte, die mit der üblichen Sorgfalt nicht vor Beginn der Reise zu erkennen und aus tatsächlichen Gründen oder mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand nicht zu beheben waren. Als Maßstab gilt der Umstand, dass die RIGMOR von ehrenamtlicher Besatzung gewartet und gefahren wird und altersbedingt generell ein erhöhtes Ausfallrisiko hat.
(9) Der Reisende ist verpflichtet, unwesentliche Änderungen in der Durchführung der Reise hinzunehmen. Diese können sich insbesondere aufgrund der Fahrten im ungeregelten Gelegenheitsverkehr und belegter Anleger ergeben.
(10) Der Veranstalter beschränkt seine Haftung für Schäden des Reisenden, die keine Körperschäden sind, auf das Dreifache des Reisepreises, es sei denn der Schaden wäre grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt worden und vom Veranstalter zu verantworten. Die Beschränkung der Haftung des Reiseveranstalters gilt auch für den Fall, dass der Veranstalter allein wegen eines Verschuldens eines anderen Leistungsträgers verantwortlich ist. Für Schäden, die ein Passagier an Bord der RIGMOR erleidet, gelten die gesetzlichen Haftungsregeln für Passagiere an Bord von Traditionsschiffen.
© Förderverein Rigmor von Glückstadt rigmor(at)rigmor.de 04124-890546