Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reisen auf der RIGMOR

(1)       Veranstalter ist der Förderverein RIGMOR von Glückstadt e.V.

(2)       Geschäftsstelle Am Hafen 27, 25348 Glückstadt Tel.04124-890546

(3)       Alle Angebote von Reisen unterliegen dem Vorbehalt, dass sie vor Abschluss des Reisevertrages einseitig geändert oder auch abgesagt werden können. In diesem Fall erhält der Reisende gezahlte Fahrgelder zurück. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Gleiches gilt nach Vertragsschluss, wenn die Mindestzahl von acht Teilnehmern nicht erreicht und der Reisende spätestens zwei Tage vor dem vorgesehenen Abfahrttermin benachrichtigt wird.

(4)       Der Vertrag über eine Reise gilt als geschlossen, wenn der Reiseteilnehmer den vollständigen  Reisepreis überwiesen hat und der Veranstalter die Reiseunterlagen versandt hat. Sollten die Unterlagen regelmäßig nicht spätestens drei Tage vor Reiseantritt vorliegen, wird der Reiseteilnehmer den Veranstalter davon unterrichten. Sämtliche Angaben über die Dauer von Reisen sind Schätzungen, die insbesondere aufgrund technischer, nautischer, meteorologischer Umstände, Anordnungen von Behörden erheblich abweichen können.

(5)       Von der Beförderung kann der Veranstalter Personen ersatzlos ausschließen, die

a)   Schuhe tragen, die eine Beschädigung des Holzdecks befürchten lassen, zum Beispiel Schuhe mit klein flächigen Absätzen oder Spikes;

b)   sich wie Betrunkene verhalten und dadurch nach Einschätzung des Schiffsführers sich oder andere gefährden könnten.

(6)       Die Reisenden haben etwaige Mängel der Reise an Bord dem Schiffsführer, ansonsten dem Veranstalter unverzüglich anzuzeigen.

(7)       Ansprüche auf Kündigung, Minderung oder Schadensersatz hat der Reisende spätestens binnen eines Monats nach der vorgesehenen Beendigung der Reise schriftlich beim Veranstalter geltend zu machen. Die Ansprüche verjähren binnen sechs Monaten ab Zugang einer schriftlichen Ablehnung der Ansprüche seitens des Veranstalters beim Reisenden.

(8)       Der Veranstalter oder der Reisende können jederzeit vom Vertrag zurücktreten, wenn die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. In einem solchen Fall ist der Reisepreis unter Ausschluss weiterer Ansprüche zurück zu gewähren. Fälle höherer Gewalt in diesem Sinne sind auch technische Defekte, die mit der üblichen Sorgfalt nicht vor Beginn der Reise zu erkennen und aus tatsächlichen Gründen oder mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand nicht zu beheben waren. Als Maßstab gilt der Umstand, dass die RIGMOR von ehrenamtlicher Besatzung gewartet und gefahren wird und altersbedingt generell ein erhöhtes Ausfallrisiko hat.

(9)       Der Reisende ist verpflichtet, unwesentliche Änderungen in der Durchführung der Reise hinzunehmen. Diese können sich insbesondere aufgrund der Fahrten im ungeregelten Gelegenheitsverkehr und belegter Anleger ergeben.

(10)     Der Veranstalter beschränkt seine Haftung für Schäden des Reisenden, die keine Körperschäden sind, auf das Dreifache des Reisepreises, es sei denn der Schaden wäre grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt worden und vom Veranstalter zu verantworten. Die Beschränkung der Haftung des Reiseveranstalters gilt auch für den Fall, dass der Veranstalter allein wegen eines Verschuldens eines anderen Leistungsträgers verantwortlich ist. Für Schäden, die ein Passagier an Bord der RIGMOR erleidet, gelten die gesetzlichen Haftungsregeln.